Mittwoch, 2. November 2011
Aufklaerung des deutschen Volkes
Ich bin dankbar solch einem Menschen auf der Agolada begegnet zu sein.
Er hat mir die Augen ein bisschen weiter geoeffnet. Mir ist nun klar, wie wichtig es fuer einen Angehoerigen des deutschen Volkes ist selbst nachzudenken und nicht zu glauben, was einem vorgesetzt wird.
Ich moechte nun zu einem Geruecht, welches sein Unwesen treibt Stellung nehmen und die Kraft der Logik schalten und walten lassen.

Das Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts(BRBG):


§ 1 Aufhebung von Besatzungsrecht


(1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht), insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) (Überleitungsvertrag), werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.

(2) Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103).

§ 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht


Es werden aufgehoben:

1. das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),

2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2),

3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3) und

4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl. III 104-4).

§ 3 Folgen der Aufhebung


Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort. Durch die Aufhebung werden weder frühere Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-, Rücknahme- oder Widerrufstatbestände begründet. Tatbestandliche Voraussetzungen von Besatzungsrecht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht erfüllt worden sind, können nicht mehr erfüllt werden. Aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse anwendbar, die während der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren oder entstanden sind. Die Aufhebung von Besatzungsrecht lässt Verweisungen hierauf unberührt.

(http://www.buzer.de/gesetz/7963/index.htm)



Es geht nun das Geruecht um, dass in Deutschland wieder (und nicht immernoch, wie so mancher behauptet) Besatzungsrecht herrscht. Im §2 werden die Gesetze zur Aufhebung des Besatzungsrechtes aufgehoben. Nun wird logisch geschlussfolgert, dass durch die Aufhebung der Aufhebung nun wieder Besatzungsrecht herrscht. Allerdings wird bei dieser Behauptung uebersehen, wie auch immer das passieren konnte, dass im §1 das Besatzungsrecht aufgehoben wird.
"Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht)[...]werden aufgehoben[...]." (BRBG; §1 (1))
Daraus geht ganz klar hervor, dass das Besatzungsrecht aufgehoben ist. Es ist fuer diesen Teil des Gesetzes unerheblich, dass in §2 die alten Vertraege aufgehoben werden. Solange §1 gilt ist das Besatzungsrecht aufgehoben.
Vielleicht ist §2 jedoch notwendig, damit es nicht zur 2fachen Aufhebung der gleichen Gesetze(Besatzungsrecht) kommt. Um das einzuschaetzen kenn ich mich zu schlecht mit Jura aus, meine Kenntnis der Logik reicht jedoch aus, um zu zeigen, dass wir kein Besatzungsrecht mehr haben. Wie konnte es bloss zu diesem so offensichtlich unnoetigen Irrtum kommen?


Und Angst bekommen? naja das mit dem deutschen Volk war nur ein bisschen Panikmache :)... als teil einer kultur sind wir natuerlich teil eines volkes, aber ich verstehe das nicht so, wie es von einigen BRUEDERN auf dieser welt verstanden wird.

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